Leider stellen wir des Öfteren fest, dass Kunden einen Schaden reparieren lassen, hierfür jedoch entweder keine Rechnung entgegennehmen oder diese nicht aufbewahren. Dies ist gefundenes Fressen für die Versicherungen! Versicherungen können in der HIS Datenbank einsehen, ob und wo das Fahrzeug zuvor einen Schaden hatte. Sollte feststehen, dass das Fahrzeug an der Stelle des neu eingetretenen Schadens bereits einen Schaden hatte, wird die Versicherung einer Regulierung höchstwahrscheinlich mit der Begründung widersprechen, dass es sich um den alten Schaden handelt. Ohne Nachweis einer Reparatur wird dies nun für den Anwalt schwer anzufechten sein. Wir raten deshalb im besten Fall die Rechnung aufzubewahren und sollte keine Rechnung vorhanden sein, zumindest den reparierten Zustand mit dem Bild einer aktuellen Tageszeitung nebst Unfallstelle festzuhalten oder eine Reparaturbestätigung beim Gutachter einzuholen. Sollten Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, können Sie natürlich gerne auf uns zukommen. Liebe Grüße, Dein-Unfallgutachter!