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Auch beim Kaskoschaden zum unabhängigen Gutachter?

Viele Kunden glauben, dass sie im Falle eines Kaskoschadens immer zu dem von der eigenen Versicherung gestellten Gutachter gehen müssen. Dem ist aber nicht so! Kunden haben immer das Recht auf einen unabhängigen Gutachter. Vorausgesetzt der Kunde bezahlt den Gutachter selbst. In diesem Fall kann die Versicherung dem nichts entgegenstellen. In vielen Fällen lohnt es sich, den Gutachter aus eigener Tasche zu bezahlen, da dieser erfahrungsgemäß die Schäden anders bewertet, als ein Gutachter, der von der Versicherung bezahlt wird. Des Weiteren gibt es auch Kaskoverträge, bei denen die Versicherung dem Kunden, die Wahl eines unabhängigen Gutachters freistellt. Es lohnt sich deshalb einen Blick in die Vertragskonditionen zu werfen. Solltet ihr einen Kaskoschaden haben und mit den genannten Punkten überfordert sein, könnt ihr euch gerne an uns wenden. Wir haben in diesem Bereich viel Erfahrung und beraten euch kostenlos! Liebe Grüße, Dein-Unfallgutachter!

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