FAQ
Wenn Sie in einen unverschuldeten Unfall geraten sind, ist es notwendig den Schadensersatzanspruch gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Versicherung vollständig geltend zu machen, indem man den Schaden exakt ermittelt.
Im Allgemeinen übernimmt bei einem unverschuldeten Unfall der Unfallverursacher oder dessen Versicherung die Kosten eines Kfz-Sachverständigen.
Es ist wichtig, immer einen unabhängigen und objektiven Kfz-Sachverständigen zu wählen. Ein Kfz-Sachverständiger, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde, vertritt hauptsächlich die Interessen der Versicherung, die für den Schaden aufkommen muss. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, Ihren eigenen Kfz-Sachverständigen auszuwählen, um sicherzustellen, dass Ihr Schaden vollständig von der gegnerischen Versicherung anerkannt wird. Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten für den Kfz-Sachverständigen.
Selbst wenn Sie eine Teilschuld an dem Unfall tragen oder die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, haben Sie das Recht, ein unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben. Wir bieten Ihnen auch Unterstützung bei der Sicherung von Beweismaterial und der Dokumentation des Schadens an. Bei einer Teilschuld werden viele Kosten anteilig geteilt, wie auch die für das Gutachten. Wir beraten Sie gerne persönlich in einem solchen besonderen Fall.
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