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Fahrerflucht: Wer zahlt meinen Schaden?
Sie kommen zu Ihrem geparkten Auto und finden eine Delle – vom Verursacher keine Spur. Oder der Unfallgegner fährt einfach weiter. Ärgerlich, aber Sie können einiges tun.
Das sollten Sie sofort tun
- Polizei rufen unter 110 und Anzeige erstatten – auch wenn Sie den Schaden erst später entdecken.
- Nichts verändern: Fotografieren Sie den Schaden, die Umgebung und eventuelle Lack- oder Kunststoffreste, bevor Sie das Auto bewegen.
- Zeugen suchen: Fragen Sie Passanten und Anwohner und notieren Sie Namen und Telefonnummern.
- Kennzeichen notieren, wenn Sie den Unfall beobachtet haben – auch ein Teil des Kennzeichens oder Farbe und Marke helfen der Polizei.
- Eigene Versicherung informieren, in der Regel innerhalb einer Woche.
Der Verursacher wird gefunden
Dann ist es ein ganz normaler unverschuldeter Unfall: Die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt Ihren Schaden – einschließlich Ihres eigenen Gutachters, Wertminderung und Nutzungsausfall.
Der Verursacher bleibt unbekannt
- Vollkasko: Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, zahlt sie den Schaden abzüglich Selbstbeteiligung. Danach werden Sie in der Regel zurückgestuft.
- Teilkasko: Sie zahlt bei Unfallschäden durch ein anderes Auto nicht.
- Verkehrsopferhilfe: Sie springt bei Unfallflucht vor allem bei Verletzungen ein. Schäden am eigenen Auto übernimmt sie in diesem Fall nicht.
Wie ein Gutachten helfen kann
Ein Gutachten hält fest, wie hoch der Schaden ist und wie er entstanden sein kann – etwa anhand von Höhe, Richtung und Spuren. Das hilft der Polizei bei der Suche und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wenn der Verursacher gefunden wird. Mehr dazu unter Beweissicherung.
Häufige Fragen
Wer zahlt bei Fahrerflucht, wenn der Täter nicht gefunden wird?
Den Schaden am eigenen Auto zahlt dann nur die eigene Vollkaskoversicherung, abzüglich Selbstbeteiligung. Teilkasko und Verkehrsopferhilfe übernehmen Fahrzeugschäden in diesem Fall nicht.
Muss ich bei Fahrerflucht die Polizei rufen?
Ja, das ist dringend zu empfehlen. Nur mit einer Anzeige kann die Polizei den Verursacher suchen, und die Versicherungen verlangen sie in der Regel.
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Unfall gehabt? Wir sind rund um die Uhr für Sie da.
Rufen Sie an oder schicken Sie uns Fotos vom Schaden per WhatsApp. Die Besichtigung ist kostenlos.