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Totalschaden: Was steht mir zu?

„Totalschaden“ klingt dramatisch – heißt aber oft nur, dass sich die Reparatur rechnerisch nicht lohnt. Was Ihnen dann zusteht und welche Möglichkeiten Sie haben, erklären wir hier.

Wann ist es ein Totalschaden?

Man unterscheidet zwei Fälle: Beim technischen Totalschaden lässt sich das Auto gar nicht mehr reparieren. Beim viel häufigeren wirtschaftlichen Totalschaden wäre eine Reparatur möglich, würde aber mehr kosten als ein vergleichbares Auto.

Die wichtigsten Begriffe

  • Wiederbeschaffungswert: der Preis, den Sie für ein vergleichbares Auto bei einem seriösen Händler zahlen müssten.
  • Restwert: der Betrag, den Ihr beschädigtes Auto noch einbringt.
  • Wiederbeschaffungsaufwand: Wiederbeschaffungswert minus Restwert – das ist in der Regel der Betrag, den Sie ausgezahlt bekommen.

Beispiel: Ein vergleichbares Auto kostet 10.000 €, Ihr beschädigtes Auto bringt noch 2.500 €. Dann erhalten Sie 7.500 € von der Versicherung und dazu die 2.500 € aus dem Verkauf. Zusätzlich ersetzt werden zum Beispiel Gutachterkosten, Abschleppkosten, Ab- und Anmeldekosten sowie Nutzungsausfall für die Zeit, bis Sie ein Ersatzauto haben.

Die 130-Prozent-Regel

Hängen Sie an Ihrem Auto? Dann dürfen Sie es auch reparieren lassen, wenn die Reparatur bis zu 30 Prozent mehr kostet als der Wiederbeschaffungswert. Die Versicherung zahlt dann die vollen Reparaturkosten – unter drei Bedingungen:

  • Die Reparatur erfolgt fachgerecht,
  • vollständig so, wie es im Gutachten steht,
  • und Sie fahren das Auto danach weiter, in der Regel mindestens sechs Monate.

Liegt die Reparatur über 130 Prozent, bekommen Sie nur den Wiederbeschaffungsaufwand – auch wenn Sie trotzdem reparieren.

Restwert: Worauf Sie achten sollten

Den Restwert ermitteln wir im Gutachten auf dem regionalen Markt, in der Regel anhand von drei Angeboten. Zu diesem Preis dürfen Sie Ihr Auto grundsätzlich verkaufen. Manchmal legt die Versicherung später ein höheres Angebot eines Restwerthändlers vor. Wollen Sie verkaufen, sprechen Sie uns am besten vorher kurz an – dann vermeiden Sie Streit um den Restwert.

Und die Mehrwertsteuer?

Wie viel Steuer im Wiederbeschaffungswert steckt, steht im Gutachten. Erstattet wird sie nur, wenn Sie tatsächlich ein Ersatzauto kaufen und dabei Mehrwertsteuer anfällt.

Häufige Fragen

Was bekomme ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

In der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, dazu Nebenkosten wie Gutachter, Abschleppen, Ab- und Anmeldung sowie Nutzungsausfall bis zur Ersatzbeschaffung.

Darf ich mein Auto trotz Totalschaden reparieren lassen?

Ja. Bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts zahlt die Versicherung die Reparatur, wenn sie fachgerecht und vollständig nach Gutachten erfolgt und Sie das Auto danach in der Regel mindestens sechs Monate weiter nutzen.

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