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Was kostet ein Kfz-Gutachten – und wer zahlt?

Die gute Nachricht vorweg: Nach einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie für Ihr Gutachten in der Regel nichts. Hier erfahren Sie, warum – und wie es in anderen Fällen aussieht.

Wovon hängen die Kosten ab?

Das Honorar eines Kfz-Sachverständigen richtet sich in der Regel nach der Höhe des Schadens. Je größer der Schaden, desto aufwendiger die Begutachtung und desto höher das Honorar. Dazu kommen Nebenkosten, etwa für Fotos, Fahrt und Schreibarbeit. Viele Sachverständige orientieren sich dabei an verbreiteten Honorarübersichten der Branche.

Unverschuldeter Unfall: Die Versicherung des Gegners zahlt

Tragen Sie keine Schuld, gehören die Gutachterkosten zum Schaden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss sie übernehmen. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab – Sie müssen nichts vorstrecken.

Teilschuld: Die Kosten werden geteilt

Ist die Schuld zwischen beiden Beteiligten aufgeteilt, wird auch das Gutachterhonorar entsprechend der Haftungsquote verteilt. Ein Gutachten ist trotzdem sinnvoll, denn es sichert Ihre Ansprüche und dokumentiert den Schaden.

Selbst verschuldeter Unfall

Haben Sie den Unfall allein verursacht, zahlt Ihnen niemand den Schaden am eigenen Auto – außer Ihre Vollkaskoversicherung. Diese beauftragt meist ihren eigenen Gutachter. Ein eigenes Gutachten kann trotzdem sinnvoll sein, etwa wenn Sie die Einschätzung der Versicherung überprüfen möchten. Die Kosten tragen Sie dann selbst – wir sagen Ihnen vorher, womit Sie rechnen müssen.

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