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Versicherung kürzt das Gutachten – was tun?
Sie haben Ihr Gutachten eingereicht – und dann kommt ein Schreiben der gegnerischen Versicherung mit einem „Prüfbericht“ und einem deutlich niedrigeren Betrag. Das passiert häufig. Hinnehmen müssen Sie es deshalb aber nicht.
Was ist ein Prüfbericht?
Viele Versicherungen lassen Gutachten von Prüfdienstleistern durchsehen. Diese Prüfer haben Ihr Auto meist nie gesehen – sie arbeiten am Schreibtisch und mit Pauschalen. Ein Prüfbericht ist deshalb kein zweites Gutachten, sondern eine Stellungnahme im Auftrag der Versicherung.
Was wird häufig gekürzt?
- Stundensätze: Verweis auf eine angeblich günstigere Werkstatt in der Umgebung.
- Verbringungskosten: die Kosten, um das Auto zur Lackiererei zu bringen.
- Ersatzteilaufschläge: Aufschläge, die Werkstätten auf die Preisempfehlung des Herstellers nehmen.
- Wertminderung und die Zahl der Tage für den Nutzungsausfall.
- Manchmal sogar die Kosten für das Gutachten selbst.
Darf die Versicherung auf eine billigere Werkstatt verweisen?
Nur unter bestimmten Bedingungen – und vor allem dann, wenn Sie sich den Schaden auszahlen lassen. Die andere Werkstatt muss gleichwertig und für Sie ohne Weiteres erreichbar sein. Nicht zumutbar ist der Verweis in der Regel, wenn Ihr Auto jünger als drei Jahre ist oder bisher immer in einer Markenwerkstatt gewartet und repariert wurde – zum Beispiel mit lückenlosem Scheckheft.
Lassen Sie Ihr Auto dagegen nach Gutachten in einer Werkstatt reparieren, zählt grundsätzlich die tatsächliche Rechnung. Rechnet die Werkstatt zu teuer ab, ist das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel nicht Ihr Risiko, sondern das der Versicherung des Unfallverursachers.
So gehen Sie vor
- Nichts unterschreiben: Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, bevor die Kürzung geprüft ist – damit wären weitere Ansprüche meist erledigt.
- Schreiben an uns weiterleiten: Schicken Sie uns den Prüfbericht per E-Mail oder WhatsApp. Wir sagen Ihnen, wie Sie am besten weiter vorgehen.
- Anwalt einschalten: Wir empfehlen Ihnen einen Anwalt für Verkehrsrecht – er kann die Kürzung zurückfordern. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt seine Kosten in der Regel die gegnerische Versicherung. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gern einen Anwalt für Verkehrsrecht, mit dem wir seit Langem eng zusammenarbeiten – die Wahl bleibt natürlich Ihnen überlassen.
- Fristen im Blick behalten: Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Unfalljahres.
Häufige Fragen
Muss ich den Prüfbericht der Versicherung akzeptieren?
Nein. Ein Prüfbericht ist eine Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, kein neutrales Gutachten. Lassen Sie die Kürzung prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben.
Wer zahlt den Anwalt, wenn die Versicherung kürzt?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten in der Regel zum Schaden und werden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.
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Unfall gehabt? Wir sind rund um die Uhr für Sie da.
Rufen Sie an oder schicken Sie uns Fotos vom Schaden per WhatsApp. Die Besichtigung ist kostenlos.