24-h-Notfall-Hotline: 0172 26 18 677 WhatsApp info@dein-unfallgutachter.com Hauptsitz Berlin-Kreuzberg Türkçe · العربية
Dein Unfallgutachter – Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung
Kfz-Sachverständiger von Dein Unfallgutachter begutachtet einen Unfallschaden an der Front eines Autos

Startseite › Ratgeber › Reparieren oder auszahlen lassen?

Reparieren oder auszahlen lassen?

Nach einem unverschuldeten Unfall entscheiden Sie selbst, was mit Ihrem Auto passiert. Sie können es reparieren lassen – oder sich den Schaden auszahlen lassen. Beides hat Vor- und Nachteile.

Reparatur mit Rechnung (konkrete Abrechnung)

Sie lassen Ihr Auto in einer Werkstatt Ihrer Wahl nach Gutachten reparieren. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt die Rechnung einschließlich Mehrwertsteuer. Für die Reparaturzeit stehen Ihnen ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu.

Auszahlung nach Gutachten (fiktive Abrechnung)

Sie lassen sich die im Gutachten berechneten Reparaturkosten auszahlen und entscheiden selbst, ob, wo und wie Sie reparieren. Dabei gilt:

  • Ausgezahlt werden die Netto-Reparaturkosten – die Mehrwertsteuer gibt es nur, soweit sie tatsächlich angefallen ist.
  • Die Wertminderung und die Gutachterkosten werden zusätzlich ersetzt.
  • Nutzungsausfall gibt es nur für die Zeit, in der Sie Ihr Auto tatsächlich nicht nutzen konnten.
  • Die Versicherung darf Sie unter Umständen auf eine günstigere Werkstatt verweisen – mehr dazu hier.

Was passt besser zu mir?

Die Auszahlung kann sich lohnen, wenn Ihr Auto schon älter ist, der Schaden nur optisch stört oder Sie günstig reparieren lassen können. Bei neueren Autos, bei Schäden an sicherheitsrelevanten Teilen und bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen ist die Reparatur mit Rechnung meist die bessere Wahl. Bei einem Totalschaden gelten eigene Regeln.

Kann ich mich später noch umentscheiden?

In der Regel ja: Wer sich zunächst auszahlen lässt, kann später noch reparieren lassen und dann zum Beispiel die Mehrwertsteuer nachfordern – solange die Ansprüche nicht verjährt sind. Lassen Sie sich dazu von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

Häufige Fragen

Bekomme ich bei der fiktiven Abrechnung die Mehrwertsteuer?

Nein. Bei der Auszahlung nach Gutachten werden die Netto-Reparaturkosten ersetzt. Die Mehrwertsteuer gibt es nur, wenn sie tatsächlich angefallen ist, zum Beispiel durch eine Werkstattrechnung.

Muss ich mein Auto nach einem Unfall reparieren lassen?

Nein, nicht bei einem eigenen Fahrzeug. Sie können sich den Schaden nach Gutachten auszahlen lassen. Bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen schreibt der Vertrag die Reparatur aber oft vor.

Weitere Ratgeber

Unfall gehabt? Wir sind rund um die Uhr für Sie da.

Rufen Sie an oder schicken Sie uns Fotos vom Schaden per WhatsApp. Die Besichtigung ist kostenlos.

Damit es nicht nur gut fährt, sondern auch gut läuft!

Fragen? WhatsApp
Anrufen WhatsApp