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Unfall mit Leasing- oder Firmenwagen

Fahren Sie ein geleastes, finanziertes oder ein Firmenauto, gehört es nicht – oder nicht nur – Ihnen. Nach einem Unfall gelten deshalb ein paar Besonderheiten.

Wen Sie informieren müssen

  • Leasing: Eigentümer ist die Leasinggesellschaft. Melden Sie ihr den Unfall sofort – das schreibt der Leasingvertrag fast immer vor.
  • Finanzierung: Liegt der Fahrzeugbrief bei der Bank, ist sie Sicherungseigentümerin. Informieren Sie auch sie.
  • Firmenwagen: Melden Sie den Unfall Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Fuhrparkverantwortlichen.

Gutachter und Reparatur

Auch mit einem Leasingauto dürfen Sie nach einem unverschuldeten Unfall in der Regel einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Werfen Sie trotzdem einen Blick in Ihren Vertrag: Viele Leasingverträge verlangen ab einer bestimmten Schadenshöhe ein Gutachten und eine Reparatur in einer Fachwerkstatt, oft nach Herstellervorgaben. Auszahlen lassen ist bei Leasing meist nicht erlaubt.

Wertminderung: Wichtig für die Rückgabe

Die Wertminderung steht dem Eigentümer zu, bei Leasing also meist der Leasinggesellschaft. Achten Sie darauf, dass sie im Gutachten erfasst und gezahlt wird. Sonst kann es passieren, dass Ihnen der Unfallschaden bei der Rückgabe des Autos noch einmal in Rechnung gestellt wird. Das Gutachten und die Reparaturrechnung sollten Sie deshalb bis zum Vertragsende aufbewahren.

Mehrwertsteuer bei Firmenwagen

Ist der Halter vorsteuerabzugsberechtigt, zahlt die Versicherung die Schäden ohne Mehrwertsteuer – die Firma holt sie sich über das Finanzamt zurück. Für den Nutzungsausfall gelten bei rein gewerblich genutzten Fahrzeugen besondere Regeln.

Totalschaden beim Leasingauto

Bei einem Totalschaden endet der Leasingvertrag oft vorzeitig. Die Leasinggesellschaft verlangt dann den Ablösewert, der höher sein kann als das, was die Versicherung zahlt. Diese Lücke deckt eine sogenannte GAP-Versicherung – prüfen Sie, ob Sie eine haben.

Häufige Fragen

Darf ich bei einem Leasingauto einen eigenen Gutachter beauftragen?

Nach einem unverschuldeten Unfall in der Regel ja. Prüfen Sie aber Ihren Leasingvertrag und informieren Sie die Leasinggesellschaft sofort über den Unfall.

Wem steht bei einem Leasingauto die Wertminderung zu?

Dem Eigentümer, also meist der Leasinggesellschaft. Sie sollte trotzdem im Gutachten erfasst werden, damit Ihnen der Schaden bei der Rückgabe nicht noch einmal berechnet wird.

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