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Wertminderung nach einem Unfall
Auch wenn Ihr Auto nach dem Unfall perfekt repariert wurde: Beim Verkauf ist es weniger wert. Für diesen Verlust können Sie nach einem unverschuldeten Unfall einen Ausgleich verlangen.
Was ist die Wertminderung?
Ein Fahrzeug mit erheblichem Unfallschaden gilt als Unfallwagen. Einen Unfallschaden müssen Sie beim Verkauf angeben – und viele Käufer zahlen dann weniger, selbst wenn man von der Reparatur nichts mehr sieht. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Sie gehört bei einem unverschuldeten Unfall zum Schaden, den die Versicherung des Unfallverursachers ersetzen muss.
Wann gibt es eine Wertminderung?
Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung anfällt, hängt vor allem davon ab, welche Teile beschädigt wurden, wie hoch die Reparaturkosten sind und wie alt das Fahrzeug ist, wie viele Kilometer es gelaufen hat und in welchem Zustand es war. Bei sehr alten Fahrzeugen oder kleinen Schäden an Anbauteilen fällt sie oft gering aus oder entfällt. Feste Grenzen gibt es aber nicht – auch bei älteren Fahrzeugen kann eine Wertminderung anfallen.
Wer ermittelt die Höhe?
Die Wertminderung ermittelt der Kfz-Sachverständige in seinem Gutachten. Dafür gibt es anerkannte Berechnungsmethoden, die Fahrzeugwert, Reparaturkosten, Alter und Art des Schadens berücksichtigen. Wichtig: Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt enthält keine Wertminderung. Ohne Gutachten verschenken Sie diesen Anspruch deshalb oft.
Gut zu wissen
- Die Wertminderung steht Ihnen auch zu, wenn Sie das Auto behalten und gar nicht verkaufen wollen.
- Sie wird auch gezahlt, wenn Sie sich den Schaden auszahlen lassen, statt ihn reparieren zu lassen.
- Bei einem selbst verschuldeten Unfall zahlt die eigene Vollkaskoversicherung in der Regel keine Wertminderung.
Hatten Sie einen Unfall? Wir prüfen in unserem Schadengutachten immer auch, ob und in welcher Höhe eine Wertminderung anfällt.
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