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Gutachter der Versicherung – muss ich den nehmen?

Kurz nach dem Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung und bietet an, einen eigenen Gutachter zu schicken. Das klingt bequem – ist aber selten in Ihrem Interesse.

Sie haben die Wahl

Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie selbst entscheiden, welcher Sachverständige Ihren Schaden begutachtet. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren und auch keinen Besichtigungstermin mit ihm vereinbaren.

Warum ein eigener Gutachter?

Die Versicherung des Unfallverursachers muss Ihren Schaden bezahlen – sie hat also ein Interesse daran, dass er möglichst niedrig ausfällt. Ein Gutachter, den die Versicherung beauftragt, arbeitet in ihrem Auftrag. Ein unabhängiger Sachverständiger dagegen erfasst den Schaden vollständig: Reparaturkosten, versteckte Schäden, Wertminderung und Nutzungsausfall.

Wer zahlt meinen Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten für Ihren Gutachter zum Schaden. Sie werden in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab, sodass Sie nichts vorstrecken müssen.

Wann ist es anders?

  • Vollkasko: Haben Sie den Unfall selbst verursacht und melden ihn Ihrer eigenen Vollkasko, darf Ihre Versicherung nach den Vertragsbedingungen meist selbst einen Gutachter bestimmen.
  • Teilschuld: Ist die Schuld geteilt, werden auch die Gutachterkosten entsprechend aufgeteilt. Ein eigenes Gutachten lohnt sich trotzdem oft – auch zur Beweissicherung.

Die Versicherung hat sich schon gemeldet? Rufen Sie uns an, bevor Sie einem Termin zustimmen – wir beraten Sie kostenlos.

Weitere Ratgeber

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Rufen Sie an oder schicken Sie uns Fotos vom Schaden per WhatsApp. Die Besichtigung ist kostenlos.

Damit es nicht nur gut fährt, sondern auch gut läuft!

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