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Unfall – was tun?
Nach einem Unfall ist man aufgeregt – das ist ganz normal. Diese Checkliste hilft Ihnen, nichts Wichtiges zu vergessen. Am besten speichern Sie die Seite gleich als Lesezeichen auf Ihrem Handy.
1. Ruhe bewahren und Unfallstelle absichern
Schalten Sie das Warnblinklicht ein, ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie aussteigen, und stellen Sie das Warndreieck auf – innerorts etwa 50 Meter hinter der Unfallstelle.
2. Verletzte versorgen
Gibt es Verletzte, rufen Sie sofort den Notruf 112 und leisten Sie Erste Hilfe. Das hat immer Vorrang.
3. Polizei rufen
Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn
- jemand verletzt wurde,
- der Unfallgegner die Schuld bestreitet oder sich nicht ausweisen will,
- Sie den Verdacht haben, dass Alkohol oder Drogen im Spiel sind,
- ein Beteiligter aus dem Ausland kommt oder ein Miet- oder Firmenwagen beteiligt ist.
Bei einem kleinen Blechschaden ohne Streit ist die Polizei nicht vorgeschrieben – im Zweifel lieber anrufen.
4. Fotos machen
Fotografieren Sie, bevor die Autos bewegt werden: die gesamte Unfallstelle, die Stellung der Fahrzeuge, alle Schäden an beiden Autos, beide Kennzeichen, Brems- und Schleifspuren sowie Ampeln und Verkehrsschilder.
5. Daten austauschen
- Name und Anschrift von Fahrer und Halter
- Kennzeichen
- Name der Versicherung und Versicherungsnummer
- Namen und Telefonnummern von Zeugen
Kennen Sie die Versicherung des Unfallgegners nicht? Der Zentralruf der Autoversicherer hilft kostenlos unter 0800 250 26 00.
6. Keine Schuld anerkennen
Bleiben Sie höflich, aber unterschreiben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis. Wer schuld ist, klären später die Versicherungen – oder ein Gutachten.
7. Nicht einfach wegfahren
Haben Sie ein parkendes Auto beschädigt, warten Sie eine angemessene Zeit und rufen Sie die Polizei. Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer reicht nicht – sonst droht ein Strafverfahren wegen Unfallflucht.
8. Versicherung informieren
Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer eigenen Versicherung, in der Regel innerhalb einer Woche – auch wenn Sie nicht schuld sind.
9. Unabhängigen Gutachter beauftragen
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Gutachter selbst wählen. Nehmen Sie nicht einfach den Gutachter, den die gegnerische Versicherung anbietet – er vertritt vor allem deren Interessen. Die Kosten für Ihren eigenen Gutachter trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers. Mehr zum Schadengutachten ›
10. Mit der Reparatur warten
Lassen Sie Ihr Auto erst reparieren, wenn der Schaden begutachtet ist. Für die rechtliche Seite empfehlen wir einen Anwalt für Verkehrsrecht – auch seine Kosten trägt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gern einen Anwalt für Verkehrsrecht, mit dem wir seit Langem eng zusammenarbeiten – die Wahl bleibt natürlich Ihnen überlassen.
Wir helfen sofort
Rufen Sie uns an – rund um die Uhr unter 0172 26 18 677 – oder schicken Sie uns Fotos vom Schaden per WhatsApp. Wir sagen Ihnen, was Sie jetzt tun sollten, und kommen zur kostenlosen Besichtigung zu Ihnen.
Wir sind in allen zwölf Berliner Bezirken für Sie im Einsatz – unter anderem als Kfz-Gutachter in Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof, Lichtenrade, Rudow, Friedrichshain, Schöneberg, Treptow, Köpenick, Mitte, Wedding, Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf, Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf. Eine Übersicht aller Ortsteile finden Sie unter Einsatzgebiete. Nach einem Unfall hilft Ihnen unsere Checkliste: Unfall – was tun?
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Unfall gehabt? Wir sind rund um die Uhr für Sie da.
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