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Nutzungsausfall oder Mietwagen?

Solange Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall repariert wird, müssen Sie nicht auf Mobilität verzichten. Sie haben die Wahl: Mietwagen oder Geld für die Tage ohne Auto.

Möglichkeit 1: Mietwagen

Sie dürfen sich für die Dauer der Reparatur oder bis zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs einen Mietwagen nehmen. Die Kosten trägt bei einem unverschuldeten Unfall die Versicherung des Unfallverursachers. Der Mietwagen sollte Ihrem Fahrzeug in etwa entsprechen. Mieten Sie ein gleichwertiges Fahrzeug, wird häufig ein kleiner Abzug für ersparte eigene Kosten vorgenommen – mit einem Wagen eine Klasse kleiner lässt sich das meist vermeiden.

Möglichkeit 2: Nutzungsausfallentschädigung

Brauchen Sie keinen Mietwagen, erhalten Sie stattdessen für jeden Tag ohne Auto einen festen Betrag. Die Höhe richtet sich nach anerkannten Tabellen und hängt von Fahrzeugtyp und Fahrzeugklasse ab – für ein größeres oder hochwertigeres Auto gibt es mehr als für einen Kleinwagen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Auto in dieser Zeit auch wirklich genutzt hätten und hätten nutzen können.

Wie lange gibt es Geld?

Grundlage ist die Zeit, die für die Reparatur oder für die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs nötig ist. Diese Dauer – und die passende Fahrzeuggruppe – legt der Sachverständige in seinem Gutachten fest. Ohne Gutachten fehlt deshalb oft die Grundlage, um den Anspruch sauber durchzusetzen.

Gut zu wissen

  • Mietwagen und Nutzungsausfall gibt es nicht gleichzeitig – Sie entscheiden sich für eins von beiden.
  • Verzögert sich die Reparatur, etwa weil Ersatzteile fehlen, verlängert sich der Zeitraum in der Regel.
  • Gewerblich genutzte Fahrzeuge werden teils anders behandelt – sprechen Sie uns an.

In unserem Schadengutachten legen wir Reparaturdauer und Fahrzeuggruppe fest – damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

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